Was ist Jugendlohn®?

Das Prinzip des Jugendlohns ist einfach: Jugendliche erhalten früh – empfohlen wird der Beginn mit 12 Jahren – mehr Kompetenzen und Verantwortung für eigene Belange. Dazu gehört, dass ihnen ihre Eltern einen fixen monatlichen Betrag geben, mit dem sie selbständig bestimmte Lebenskosten verwalten.

Mit dem Jugendlohn werden Kompetenzen und Verantwortung zwischen Eltern und Jugendlichen geregelt für

  • die notwendigen Lebenskosten der Jugendlichen (Kleider, Coiffeur,  Velo, Handy, Sport, Freizeit etc.)
  • weitere Lebensbereiche der Jugendlichen (Zimmer, Schule etc.) sowie das Zusammenleben in der Familie.

Jugendlohn fördert die Selbstverantwortung und die Selbständigkeit der Jugendlichen. Das Vertrauen der Eltern in die Fähigkeiten ihres Kindes ist eine notwendige Voraussetzung für die Einführung.

Der Jugendlohn beinhaltet nur Kosten, die von der Familie ohnehin getragen werden. Er soll den bisherigen Ausgaben der Eltern für das Kind sowie dem aktuellen Lebensstandard und dem Familienbudget entsprechen. Das Modell eignet sich deshalb für Familien aller Einkommensklassen. 

Jugendlohn® ist eine in der Schweiz geschützte Marke. Der Markenschutz für Deutschland und Österreich ist beantragt. Jugendlohn wurde vom Psychologen und Familientherapeuten Urs Abt entwickelt und wird vom Verein Jugendlohn getragen.

2014 führte die Hochschule Luzern mit einer Elternbefragung eine erste wissenschaftliche Evaluation zur Wirksamkeit des Jugendlohns durch. 2018 folgte eine zweite Evaluation der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit in Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Psychologie Fachhochschule Nordwestschweiz.

 

Geld im Griff: Wie unterstütze ich mein Kind im Umgang mit Geld?

Arbeitsblätter helfen bei der Einführung

Unter «Arbeitsblätter» erhalten Sie in Kürze das Allerwichtigste:

Zu den Arbeitsblättern

Das sagen Eltern:

Eine Mutter erzählt über ihre Erfahrungen.

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